oscar3 schrieb am 06.02.2022 10:47:
Rechtzeitig daran denken, dass Bundesverfassungsgericht wieder zum Abendessen ins Bundeskanzleramt einzuladen um schon mal vorab zu klären, wie mit den zu erwartenden Klagen gegen die Impfpflicht umzugehen ist.
Das hat schon beim Thema Corona-Maßnahmen sehr gut funktioniert.
Könnte ja vielleicht schwierig werden, eine Impfpflicht, gegen eine Corona-Mutante, die man noch nicht kennt, mit einem Impfstoff, den es noch nicht gibt, verfassungsrechtlich zu begründen.
Ach wo issen das Problem? Das Verfassungsgericht hat doch schon mal in die Zukunft geurteilt, in punkto Klimaschutz. Da hieß es im Gesetz fehlten ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031.
Ab 2031! Da kann man doch locker eine Vorgabe im Bereich Gesundheitsschutz fürs nächste und übernächste Jahr raushauen....
Die supertödliche Variante kommt wahrscheinlich genau so wenig, wie der Klimauntergang... aber hey - Vorsorge. Wir waren nicht untätig. Wir sind die Guten. Tätschel, tätschel.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (06.02.2022 12:35).