Je nach Schweregrad steht Impfgeschädigten eine Grundrente zu - von 156 bis 811 Euro monatlich.
ohne Anführungszeichen!
"In extremen Fällen (...) kann die Summe der monatlichen Versorgungsleistungen bis zu 15.000 Euro betragen."
mit Anführungszeichen.
Die Versorgungsleistungen haben mit der Grundrente und dem Schadenersatz der Impfgeschädigten nämlich nichts zu tun!
"Versorgungsleistungen" soll hier nämlich den Kontrast zwischen maximal zugewilligter Grundrente und den tatsächlich für die Versorgung, im Sinne erbrachter Pflegeleistungen, anfallenden Kosten herausarbeiten.
So stehen dann einem monatlichen Bedarf infolge Invalidität von im Extremfall 15000€ gerade mal lächerliche max. 811€ an Rentenzahlung entgegen. Der Rest ist Deckungslücke.
Die Versorgungsleistung wird primär durch die Pflegeversicherung abgedeckt, natürlich mit ordentlichem Eigenanteil, Pauschalen sei Dank.
Bei Pflegegrad IV gibts dann pauschal 1775€ für die Pflegekosten, wobei die Heimunterbringung, neben den sonstigen vollständig als Eigenleistung zu erbringenden Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten,...) alleine für diesen Posten schonmal ganz gerne 3000€ veranschlagt, was dann einen Eigenanteil von 1225 alleine hierfür bedeutet. Zwar zahlt seit diesem Jahr die Pflegekasse hiervon auch nochmal max 70%, bei bereits langfristig bestehender Pflegebedürftigkeit, aber auch das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Bei 15000€ Versorgungsaufwand (="Versorgungsleistung" des Leistungserbringers), was bei Intensivpflege schnell anfallen kann, ist dann die Unterdeckung 13225€/m.
Und bei wem die Rente nicht reicht, der muss halt sein gesamtes Vermögen zuerst aufzehren, Haus verkaufen, etc.
Es soll ja mittlerweile "Institutionen" geben, die sich auf den Immobilienankauf aus derartigen Notlagen spezialisiert haben.... ;o) Und den Staat freut es auch, angesichts von Grunderwerbssteuer & Co.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (06.02.2022 07:08).