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  • jenko

291 Beiträge seit 27.01.2022

Unschuldsvermutung

Aus dem ARD-Link:

Dem Papier zufolge sollen die Krankenkassen beauftragt werden, ihre Versicherten über die Abläufe und Beratungsangebote informieren "und Impfnachweise anzufordern sowie versichertenindividuell zu speichern". Es werde dafür "den Krankenkassen eine technische Lösung (Impfportal) zur Verfügung gestellt, um die Impfnachweise datensparsam und -geschützt sammeln zu können".

Wird der Nachweis nicht erbracht, soll ein Bußgeldverfahren mit Fristsetzung eingeleitet werden. Dann haben die Betroffenen aber zunächst noch die Möglichkeit, das Bußgeld mit einer Impfung oder einem "nachholenden Nachweis" abzuwenden.

Dagegen:
Auch im OWi-Verfahren keine Beweislast des Betroffenen
https://www.iww.de/va/archiv/unschuldsvermutung-auch-im-owi-verfahren-keine-beweislast-des-betroffenen-f45438

Wie soll das also funktionieren. Haben wir noch einen Rechtsstaat?

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