was einem hingehalten wird.
„Die laufenden Rentenzahlungen sind von der aktuellen Diskussion nicht betroffen“, heißt es von der Rentenkasse. Sie verweist auf den bestehenden Rechtsanspruch: „Die Höhe der Renten ist per Gesetz geregelt. Das heißt, dass es einen Rechtsanspruch hierauf gibt. Die Zahlung gesetzlicher Leistungen ist somit nicht von der aktuellen Haushaltslage abhängig.“ Auch diese Milliarden-Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt erfolgen auf Grundlage von gesetzlichen Regelungen.
Auch hinsichtlich der anstehenden Erhöhung im Sommer gibt die Rentenkasse Entwarnung: „Sogar für die jährliche Anpassung der Renten gibt es eine gesetzliche Regelung und überdies eine gesetzliche Schutzklausel (‚Rentengarantie‘). Diese bewirkt, dass die Renten selbst dann nicht sinken, wenn die der Rentenanpassung zugrunde liegenden Löhne und Gehälter gesunken sind.“
Deutsche Rechenversicherung