... sondern den Beitragszahlern.
Im Umlageverfahren zahlt die Generation der gerade aktiven Arbeitnehmer jährlich den eingezahlten Betrag an die Rentnergeneration wieder aus, plus einen Betrag als Sicherheitsrücklage. Die Arbeitgeber zahlen zwar nominal denselben Beitrag ein, aber den haben natürlich die Arbeitnehmer durch ihre Arbeitskraft auch mit erwirtschaftet und ist in entsprechend niedrigeren Löhnen berücksichtigt. Der ist keine milde Gabe der Arbeitgeber.
Der Staat, genauer gesagt sämtliche Vorgängerregierungen seit Helmut Kohl, haben sich aber geschickt Zugriff zum Rententopf verschafft und damit eine Stellschraube geschaffen, um die Rentenhöhe nach Belieben zu regulieren.
Und das ging so:
Per Gesetz wurden den Rentenkassen immer mehr versicherungsfremde Leistungen aufs Auge gedrückt. Bentele hat einige genannt: Mütterrente, Witwenrente, Grundrente, aber auch Zahlungen im Rahmen der Wiedervereinigung waren dabei.
Das sind klassische gesamtgesellschaftliche Leistungen, die zweifelsfrei eigentlich aus Steuergeldern zu bezahlen sind, weil sie nichts mit der Alterssicherung der Versicherten zu tun haben.
Der Bundeszuschuss zur Rentenkasse ist per Definition ausschließlich für diese Zahlungen gedacht. Das Geld wird aber in ein und denselben Rententopf gerührt. Die Rentenkasse übernimmt nur die Dienstleistung für die Auszahlungen. Das ist zusätzliche Arbeit und müsste eigentlich auch noch bezahlt werden.
Die Höhe der versicherungsfremden Leistungen ist aber höher als der Bundeszuschuss, der immer an die große Glocke gehängt wird. Es wird so getan, als wäre das ein Geschenk an die undankbaren Rentner. Mit der unterfinanzierten Rentenkasse werden dann Rentenkürzungen begründet.
In Wirklichkeit finanzieren die Beitragszahler einen großen Teil der versicherungsfremden Leistungen.
Oder anders gesagt, entlasten die Nichtbeitragszahler, wie Selbständige, Beamte und Gutbetuchte.
Daher zurück zu den Wurzeln.
Alle versicherungsfremden Leistungen gehören raus aus der gesetzlichen, beitragsfinanzierten Rente und rein in die steuerfinanzierten Sozialkassen.