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  • Nexus

mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.2000

seit 1981 leider schon

'81 hatte das Verfassungsgericht entschieden, dass die Rentenkasse zu den "öffentlichen Geldern" zählt. (BVerfGE 53, 257)
Wer versucht hier nochmal zu klagen wird von der Justiz mit sogenannten Mutwillgebühren belegt, damit Klagen gleich im Keim erstickt werden...

Mittlerweile dürfte sich imho die Entnahmesumme aus der Rentenkasse bzgl. rentenfremder Leistungen auf über 1Billion summiert haben. Ohne die Entnahmen wäre weder ein Zuschuss nötig, noch müsste man über die Rentenhöhe überhaupt diskutieren. Einige schätzen gar, dass die Renten um 40% steigen könnten ohne jede Zuzahlung.
Wer allerdings Pensionen kassiert (70% des letzten Netto) hat logischerweise kein Interesse das zu ändern und möchte die 2Klassen-Rentengesellschaft nicht ändern.

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