Ansicht umschalten
Avatar von Rainer-ich
  • Rainer-ich

mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.2014

betrifft auch den Krankenkassentopf!

Auch hier bedient sich der Staat. Zahlen muss der gemeine Beitragszahler - also nicht der Privatversicherte.
Beispiel Hartz4, ALG2 oder Neusprech Bürgergeld: Es werden monatlich Beiträge incl. Arbeitgeberanteil von lächerlichen 30 €/Person an die jeweilige KK überwiesen. Es gibt eine untere Beitragsbemessungsgrenze von ~ 1100€ als zu berechnendes Einkommen, das macht z.B. als freiwillig gesetzl. Versicherter ~ 210€/Monat Mindestbeitrag. Gilt natürlich nicht für den Staat mit seinen Griffeln am Geldtopf.
Ratet mal, warum die ukrainischen Edelflüchtlinge sofort Hartz4 bekommen. Sollen doch die Armen solidarisch die Ärmsten der Armen unterstützen, den privat-versicherten "Leistungsträgern" kann man das schließlich nicht zumuten.
(Echte Flüchtis erhalten Krankheitsausgaben aus einem anderen Topf)
Rainer

Bewerten
- +
Ansicht umschalten