nein, es gibt Leute die versuchen die Wirklichkeit hinter Zahlen zu verstecken und den Schaden kleinrechnen, daher nochmal gaanz langsam:
Es gibt die Alters und die Versehrtenrenten. Diese sind aus den Einzahlungen der Beitragszahler zu leisten. Daneben wickelt die Rentenversicherung weitere Leistungen wie Kuren, Witwen und Waisenrenten u.a. versicherungsfremde Leistungen ab, die aus Steuermitteln zu finanzieren sind. Ergo müssen diese Sozialleistungen, die der Staat über die RV ausreicht auch von diesem bezahlt wenn der Staat diese Zahlungen nicht vollständig leitest ist das Diebstahl am Beitragszahler und wenn ich im "normalen Leben" jemandem 32 Euro klaue, dann würde das niemand OK finden.
Das gleiche Spiel, wird übrigens gerade auch in der Krankenversicherung gespielt. Für die Bürgergeldempfänger wird kein auch nur annähernd kostendeckender Beitrag an die KVen gezahlt, obwohl dies nötig und auch zugesagt war. D.h. anstelle diese staatlichen Sozialleistungen aus Steuergeldern zu bezahlen, werden die Kosten teilweise (RV) bzw. größenteils (KV) allein auf die Beitragszahler der Sozialversicherungen also die Lohn- und Gehaltsempfänger (= Arbeiter und Angestellte) abgewälzt. Bei den Beitragszahlern kommt dies dann übrigens als Beitragserhöhungen auch früher (etliche KVen zum 1.1.24) oder später an.