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Avatar von Otto OHM
  • Otto OHM

mehr als 1000 Beiträge seit 17.09.2016

Der Inflationsausgleich wird auch voll besteuert

Wer aus bereits versteuertem Einkommen Rentenbeiträge zahlte , muss diesen Anteil an der Rente nicht erneut versteuern .
Nur gilt das nicht für die regelmässige Erhöhung aufgrund der Inflation.
Es gibt so viele Möglichkeiten uns zu verar... !

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