Gelomo schrieb am 21.11.2023 13:01:
Ermäßigte MWst. wäre eine Bevorzungung, ja. Aber es ist keine Subvention!
Also wenn du ehrlich darüber reden möchtest, da halt dich bitte auch selbst dran.
OK, es ist keine direkte Zahlung. Aber ein Verzicht auf eigentlich zu zahlende Steuern. Und das wird von Flugbenzin bis Dienstwagenprivileg ja nicht zu Unrecht mit Subventionen gleichgesetzt.
Oder was ist deine Definition von Subvention?
Aber in der Sache ändert das nichts. Wenn es einen Grund für die Bevorzugung gibt, kann auch das sinnvoll sein.