Gelomo schrieb am 21.11.2023 13:25:
bickerdyke schrieb am 21.11.2023 13:08:
Gelomo schrieb am 21.11.2023 13:01:
Ermäßigte MWst. wäre eine Bevorzungung, ja. Aber es ist keine Subvention!
Also wenn du ehrlich darüber reden möchtest, da halt dich bitte auch selbst dran.OK, es ist keine direkte Zahlung. Aber ein Verzicht auf eigentlich zu zahlende Steuern. Und das wird von Flugbenzin bis Dienstwagenprivileg ja nicht zu Unrecht mit Subventionen gleichgesetzt.
Oder was ist deine Definition von Subvention?
Aber in der Sache ändert das nichts. Wenn es einen Grund für die Bevorzugung gibt, kann auch das sinnvoll sein.
Meine Definition ist:
Etwas finanziell zu unterstützen, was sich nicht selbst trägt. Sprich, ein Nettogeldfuss von Steuern zur Sache.Ob eine Bevorzugung sinnvoll ist oder nicht, ist eine andere Frage. Mir gings nur um die korrekte Bezeichnung.
Ist hier auch so angekommen. Deshalb hab ich ja auch nach deiner Definition gefragt.
Aber das sind zwei unterschiedliche Dinge. Wenn sich Betriebe bei normalem Mehrwertsteuersatz nicht selbst tragen, sind Steuerausnahmen doch genau so eine Unterstützung. Und ein Verzicht auf Steuern ist ein Netto-Geldfluss, denn nach Steuern hat ein so bevorzugtes Unternehmen mehr Geld als andere. Es ist lediglich kein Brutto-Geldfluss.