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  • wikna

7 Beiträge seit 02.03.2015

Fall Nawalny: Rechtsexperte Heger zum russischen Rechtshilfeersuchen...

Es gibt das schöne Wort "Lese-Empfehlung"; so auch für den Artikelschreiber des "Ampeln auf Rot - Nawalny und die deutsche Rechtshilfe".
Er ist wohl nicht ganz informiert, hat wohl RT-Deutsch nicht gelesen; es kann ihm geholfen werden.

RT-Deutsch vom 24.09.2020, 21:34 Uhr, in Befragung von Professor Martin Heger,
seit 2018 Dekan der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität Berlin:

Warum wurden Ihrer Meinung nach noch keine Beweise der Vergiftung von Nawalny der Öffentlichkeit bzw. der russischen Seite vorgelegt?
In der Tat ist es in Deutschland nicht unbedingt üblich, dass Beweise der Öffentlichkeit präsentiert werden, sondern nur das Ergebnis

und als klare Aussage an mehreren Stellen im Interview auf Frage-Varianten (ob nicht doch..):

...liegt daran, dass in Russland, zumindest aus meiner Sicht, nicht klar ist, ob überhaupt ein Strafverfahren läuft. Die Erklärungen, die Russland dazu abgegeben hat, waren ja bislang: "Es gab keine Vergiftung, also keine Straftat, also ermitteln wir nicht." Und das ist in der Tat ein Problem, denn Rechtshilfe schuldet man sich in Strafsachen. Das heißt: Wenn ein Land ermittelt, kann es auf Rechthilfe der anderen Länder bauen. Wenn es gar nicht ermittelt, weil es sagt: "Da gibt es kein Anhaltspunkt dafür", dann gibt es auch keinen Grund, dass man für diese Nichtermittlungen Rechtshilfe in Strafsachen leistet...

Wie bereits gesagt, eine Veröffentlichung des "Nicht-Mainstream-Mediums" vom
24. September 2020. Heute haben wir Ende November (!).
Muss jemanden wohl durch die Lappen gegangen sein. Wie dumm...

Quelle:
https://deutsch.rt.com/meinung/107040-strafrechtsprofessor-erklart-warum-deutschland-russlands/

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