..weder habe ich die These aufgestellt, noch werde ich sie verteidigen. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass er weder die U-Bahn benutzt hat, noch dass dies überhaupt behauptet wurde, aber das schrub ich ja bereits. Wer will hier eigentlich genau was beweisen, und warum?
Falls er die Bahn doch benutzt haben sollte, sollten sie es einfach sagen, und ggf. auch belegen wie. Wenn die Anwaltschaft etwas vermeldet, gibt sie das üblicherweise zu Protokoll, und vielleicht haben die ja Internet.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.01.2020 13:22).