Man zeige mir einen U-Ausschuss der irgendwas bewegt, aufgeklärt oder dessen Erkenntnisse gar Folgen gehabt hätte und zwar völlig unbenommen des Topics. Warum ist das so? Weil im Art. 44 GG bereits festgelegt ist
Die Beschlüsse der Untersuchungsausschüsse sind der richterlichen Erörterung entzogen. In der Würdigung und Beurteilung des der Untersuchung zugrunde liegenden Sachverhaltes sind die Gerichte frei.