Artikelzitat:
Die Kugel im Kopf des Fahrers taugte aber nicht zum Abgleich, weil sie zerbrochen und verformt war. Die Schlussfolgerung des Rechtsmediziners Cornelius Courts aus Kiel: Nein, es könne nicht sicher nachgewiesen werden, dass mit Amris Pistole auch Lukasz U. erschossen wurde.
Selbst verformte und zerbrochene Projektile tragen weiterhin Reibungsspuren (den sog. "ballistischen Fingerabdruck"), anhand welcher sie sich dem Lauf einer bestimmten Handfeuerwaffe durchaus eindeutig zuordnen lassen.
Warum sollte das Projektil vom Tatort also nicht abgleichtauglich sein?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.03.2021 13:15).