FLxxxxT.DE schrieb am 12.01.2021 09:22:
Fall (1)
Ein vollendetes Verbrechen bei dem sich ein Zeuge (Telegram)
weigert eine Aussage zu machen (Chat Protokolle abliefern)
und eine Staatsanwaltschaft Druckmittel einsetzt.Fall (2)
Du möchtest das die Kommunikation von Kanälen, Personen stattfindet weil die möglicherweise Sachen vor haben die eventuell Strafbar sind.Aus dem unterschiedlichen Verhalten zu (1) und (2) folgerst du eine Doppelmoral,
wo anstelle des moralsierens schon die AGB reichen würden.Du vergleichst nicht mal Obst mit Obst.
:-D den Vergleich Äpfel vs. Birnen muss ich mir wohl vorwerfen lassen... allerdings hat hier in beiden Fällen ein vollendetes Verbrechen stattgefunden....