Geschützt ist aber bestenfalls die Meinungsäusserung, nicht Aufstachelung zu Unruhen und Vandalismus.
Gerichte werden zu befinden haben, ob Donalds letztes Gezwitscher "nur" das Gefasel eines irren war oder strafbare Anstiftungshandlungen.
Geschützt ist aber bestenfalls die Meinungsäusserung, nicht Aufstachelung zu Unruhen und Vandalismus.
Gerichte werden zu befinden haben, ob Donalds letztes Gezwitscher "nur" das Gefasel eines irren war oder strafbare Anstiftungshandlungen.