MajorGriffon schrieb am 12.01.2021 08:03:
Geschützt ist aber bestenfalls die Meinungsäusserung, nicht Aufstachelung zu Unruhen und Vandalismus.
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komisch...
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war dies auch in Belarus; Kiew und bei BLM.looting
auch der Fall, oder ist's nur des Bleichgesichtes gespaltene Zunge?
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Gott der Gerechten!
gib.mich.Zeichen