Lasse Reden schrieb am 26.05.2014 21:30:
Es gab doch gerade erst Abmahnungen in Fällen, wo das Streaming über Torrent erfolgte, was vielen Benutzern wohl gar nicht klar war.
Popcorn Time im Visier der Abmahner
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Popcorn-Time-im-Visier-der-Abmahner-2192224.htmlUnd schon ist aus legalem Streming wieder illegales Filesharing geworden.
Das liegt wohl eher am Art des Materials.. dadurch dass es eben aktuelle Kinofilme und Serien sind, entsteht die offensichtliche rechtswidrigkeit.
"The Archive hatte darauf verwiesen, dass es auf redtube.com kein Impressum gebe. Daher sei nach Ansicht des Unternehmens klar, dass sich die Betreiber an die Gesetze nicht halten wollten, so die Ansicht. Die Rechtswidrigkeit der Quelle dränge sich quasi auf.
Das sah das VG allerdings anders. Offensichtlich rechtswidrig könne eine gestreamte Vorlage nur sein, wenn es sich dabei um aktuelle Kinofilme oder Serien vor oder kurz nach Austrahlung im deutschen Fernsehen handele. Bei den Redtube-Clips hingegen könne der Konsument nicht erkennen, ob diese illegal veröffentlicht worden sind. "
Quelle: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-hannover-urteil-550-c-13749-13-redtube-abmahnungen-unberechtigt/