Ich mag keine Parallelgesellschaften wenn es um Rechtssprechung geht. Wir haben in Deutschland eine weitgehend funktionierende Gesetzgebung, die leider völlig unterfinanziert ist, unter erheblichen Personalmangel leidet und folgerichtig gerichtliche Verfahren wie ein Kaugummi auseinander zieht.
Das berechtigt aber nicht dazu, Schiedsverfahren einzuführen, wo zwei Seiten von Anwälten vertreten werden (wie es üblich ist) sondern auch der "Richter" nur ein ausgewürfelter Rechtsanwalt ist.
Der Unterschied zu deutschen Richtern (Zitat aus Wikipedia):
Die Anstellung als Richter erfolgt grundsätzlich zunächst als Richter auf Probe (§ 12 Abs. 1 DRiG). In der Probezeit kann der Richter in den ersten zwei Jahren ohne besonderen Grund entlassen werden (§ 22 Abs. 1 DRiG). Nach Ablauf des dritten oder vierten Jahres kann der Richter auf Probe entlassen werden, wenn er für das Richteramt nicht geeignet ist oder wenn weitere, im Gesetz geregelte, Gründe vorliegen (§ 22 Abs. 2 und 3 DRiG). Wird der Richter auf Probe nicht entlassen, ist er nach mindestens drei (§ 10 Abs. 1 DRiG) und höchstens fünf Jahren (§ 12 Abs. 2 DRiG) zum Richter auf Lebenszeit zu ernennen. Die jeweilige Landesjustizverwaltung stellt nur so viele Assessoren in den Justizdienst ein, wie nach Ablauf der Probezeit entsprechende Planstellen für Richter und Staatsanwälte auf Lebenszeit vorhanden sind.
Als "Richter" im Schiedsverfahren kann also jeder noch so schäbige Rechtsverdreher bestellt werden.
Genausowenig mag ich islamische Friedensrichter. Darum der Begriff "Wirtschafts-Scharia".
https://de.wikipedia.org/wiki/Friedensrichter_%28Islam%29
Gleiches Recht für Alle(!).