Im ICD-10, dem Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen, sind die Merkmale der Genderbewegten in Kapitel V ("Psychische und Verhaltensstörungen"), Absatz F64 ("Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen"), Punkt 8 ("Störungen der Geschlechtsidentität") aufgeführt.
Unmittelbar danach kommt Absatz F65 ("Störungen der Sexualpräferenz") mit Punkten wie Voyeurismus, Pädophilie, Exhibitionismus usw.
Steht zu befürchten, dass es zu Absatz F65 auch bald entsprechende modische "Bewegungen" gibt, die dann mit der Frauenbewegung in einem Atemzug genannt werden?