Solange der Staat die körperliche Unversehrtheit kriminell gewordener
Flüchtlinge/Asylsuchenden/Migranten höher bewertet als die körperliche
Unversehrtheit der eigenen Bürger, solange habe ich ein Problem damit.
Was ich damit meine kann man tagtäglich in regionalen und überregionalen
"Männer" Artikeln nachlesen.
Sei es zu den Taten, sei es zu den gesprochenen Urteilen, sei es zu den Folgen
bzw. Nicht Folgen für die Täter.
Dealer, Diebe, Räuber, Schläger, Vergewaltiger, Mörder können und dürfen
nicht abgeschoben werden.
Unsere Gesetzgebung gibt es nicht her Einheimische vor Folgetaten solcher
Personen zu schützen.