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  • OdinX

mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2010

Kriminalität

Meine Begründung war, dass sie es empört zurückweisen würden, wenn man ermitteln wollte, welcher Anteil an Beziehungs- oder Sexualdelikten z.B. auf Rheinländer oder Protestanten entfällt, um dann die Diskriminierung der Gruppe und die Abschiebung der Delinquenten zu fordern.

Das ist aber offensichtlich und in mehrerer Hinsicht falsch.

Würde man herausfinden wollen, welcher Anteil an Beziehungs- und Sozialdelikten von Rheinländern, Protestanten, Brillenträgern oder rheinländischen protestantischen Brillenträgern begangen würde, dann würde das niemanden stören, zumindest solange es ausgewogen gemacht würde. Es wäre also nur simple Statistik, die dabei helfen könnte die Bedingungen im Land zu verbessern.

Im übrigen gibt es solche Statistiken natürlich bereits in gewissen Masse, unterschieden nach Alter, Geschlecht, Region, usw.

Die empörte Zurückweisung ist also ein völlig erfundenes Strohmannargument.

Und der zweite Teil, der mit der Abschiebung ist auch absoluter Unsinn.

Deutschland kann deutsche Staatsbürger nicht abschieben, denn deren Aufenthalt in Deutschland ist ein RECHT.

Deutschland kann aber Ausländer die nicht berechtigt politisches Asyl bekommen haben ausweisen, und zwar ohne Rekursmöglichkeit, denn Aufenthalt in Deutschland ist für Ausländer kein Recht, sondern ein Privileg.

Es forderte also niemand dass man delinquente Rheinländer ausschafft, weil bisher niemand so dumm war nicht zu bemerken dass das ohne völlige Zerstörung des Rechtsstaates gar nicht geht.

Den Rest des Artikels kommentiere ich besser nicht, besteht ohnehin nur aus Strohmännern und anderen logischen Fehlschlüssen.

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