auf_der_hut schrieb am 26.08.2024 14:30:
Von der Frage der Rechtmäßigkeit unabhängig ist die Frage, ab welchem Punkt Unterstützung zur Selbstverteidigung zur direkten Kriegsbeteiligung wird. Dann wären Angriffe des Aggressors gegen militärische Ziele auf Seiten der Unterstützer durch das humanitäre Völkerrecht (also der Genfer Konvention) gerechtfertigt - die Aggression insgesamt bliebe aber im Sinne des zwischenstaatlichen Völkerrechts rechtswidrig.
Selbst das ist geregelt? Wie überflüssig. Es dürfte einem Aggressor, der Völkerrechtswidrig in ein anderes Land einfällt, doch wohl herrlich egal sein, in wie weit etwaige weitere seiner damit in Verbindung stehenden Aktionen nun vom Völkerrecht gedeckt wären oder nicht, wenn das ganze Ding nicht sowieso schon Völkerrechtswidrig wäre.