Hede schrieb am 26.08.2024 15:41:
auf_der_hut schrieb am 26.08.2024 14:30:
Selbst das ist geregelt?
Jup.
Wie überflüssig.
Ganz im Gegenteil, denn genau darum geht es hier: Darf jemand / wie darf jemand die Ukraine unterstützen, ohne dass man gleich als Kriegspartei mit hineingezogen wird? Das, genau, regelt der Artikel 51 (hier zumindest bei einem völkerrechtswidrigen Angriff).
Es dürfte einem Aggressor, der Völkerrechtswidrig in ein anderes Land einfällt, doch wohl herrlich egal sein, in wie weit etwaige weitere seiner damit in Verbindung stehenden Aktionen nun vom Völkerrecht gedeckt wären oder nicht, wenn das ganze Ding nicht sowieso schon Völkerrechtswidrig wäre.
Ja, aber die Länder der vereinten Nationen müssen so nicht in einen Krieg eintreten, im Gegensatz zum Nicht-Angriffspakt der NATO. Und das ist schon viel wert, auch wenn es erst mal nicht so aussieht ;-).
P.S.: Auch Russland gehört (noch) zu den vereinten Nationen und muss sich eigentlich an diese Verträge halten... .