Das geht schon. Das Völkerrecht kennt nämlich das Gewohnheitsrecht. Und es gibt sogar einen Fall: Kosovo 😉.
Ach ja, da wir in einem Staatenverbund sind, kann Deutschland auch nicht Bayern unter die Obhut von Österreich stellen. Das hat nämlich Krustschow mit der Krim gemacht. Kein Referendum - nichts! Das wurde 2014 nachgeholt.