Francisco Manuel schrieb am 12.12.2024 19:13:
Der Stützpunkt in Tartus für die sowjetische Marine existiert seit 1971. Im Laufe der Jahre wurde er erweitert und durch neue Verträge immer wieder bestätigt, bleibt jedoch eine vergleichsweise kleine Basis. Offiziell trägt sie nicht einmal den Titel einer Marinebasis, sondern wird lediglich als Stützpunkt bezeichnet.
Was das Völkerrecht betrifft, könnte Prof. Basil Germond vielleicht mehr dazu sagen – oder auch nicht. Der aktuelle Vertrag hat eine Laufzeit von weiteren 42 Jahren. Kann eine neue Regierung, die das Assad-Regime ablöst, internationale Verträge einfach aufkündigen? Nein, leider nein. Egal, was man sich wünschen mag – so einfach ist das nicht. Selbst wenn Russland den Hafen räumt, bedeutet das nicht, dass der Stützpunkt, der wie eine Botschaft diplomatische Immunität genießt und als russisches Hoheitsgebiet zählt, aufgehoben wird.
Warum wird davon ausgegangen, dass es eine gute Idee für eine neue Regierung wäre, diesen Stützpunkt zu beseitigen? Wie bereits erläutert, muss eine neue Regierung nicht in Wunschszenarien denken, wie es Prof. Germond tut. Es gibt viele Unwägbarkeiten, wie sich die Situation in Syrien entwickeln könnte – das verstehen auch die neuen Machthaber in Damaskus.
Zuletzt sollte sich Prof. Germond informieren, welche anderen Stützpunkte Russland in der Region möglicherweise hat. Tatsächlich gibt es noch ein paar, und Russland könnte diese reaktivieren – natürlich!
Im Fall Syrien ist Russland nicht unser Feind – ganz im Gegenteil. Leider scheinen das einige Akademiker und Parteigänger zu vergessen. Aber solche Leute sind lediglich Meinungsbildner und tragen keine politische Verantwortung.
„Der Frieden des Antichristen ist nur eine Pause des Krieges. Man sollte aus seinen eigenen Fehlern lernen, Mea Culpa, um wahren Frieden zu schaffen.“
Ich frage mich, woher der Käse kommt, dass eine Botschaft exterritorial ist, bzw. als Staatsgebiet des Trägers zu werten ist. Und vor allem, wieso das Wiener Abkommen auf einen Stützpunkt ohne diplomatische Mission übertragen wird.
Das Wiener Abkommen schützt nur diplomatische Missionen vor dem Zugriff des Gastgebers, mehr nicht. Es verändert keine territoriale Zugehörigkeit oder zwingt andere Staaten es außerhalb eigenes Hoheitsgebietes zu beachten.
Im Fall des Stützpunkts gelten nur Sachen, die in dem Pachtvertrag oder aufgrund breiterer bilateraler Abkommen geregelt sind. Es wird aber nicht zu russischem Boden. Und es juckt keinen außer den Vertragsparteien, wozu die jetzige syrische Regierung zählt. Und falls syrische bewaffnete Urlauber dort auftauchen, nennen wir sie nach russischem Vorbild "Höfliche Menschen", könnte es für die Russen brenzlig werden.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.12.2024 00:59).