ollid schrieb am 12.12.2024 19:49:
2. Wieso sollte es zu einfach gedacht sein? Es gibt keinerlei Artikel oder internationale Regel welche die Änderung eines Heimathafens verbietet.
Und die Kriegsschiffe dürfen nunmal gemäß Artikel 19 des Vertrags ihren Heimathafen anlaufen.
Na das ist ja günstig, dann braucht es ja eigentlich gar keine Konvention. Immer vor jeder Fahrt einfach den Zielhafen als Heimathafen eintragen, und die Sache ist geritzt.