teutolith schrieb am 12.12.2024 23:35:
ollid schrieb am 12.12.2024 19:49:
2. Wieso sollte es zu einfach gedacht sein? Es gibt keinerlei Artikel oder internationale Regel welche die Änderung eines Heimathafens verbietet.
Und die Kriegsschiffe dürfen nunmal gemäß Artikel 19 des Vertrags ihren Heimathafen anlaufen.Na das ist ja günstig, dann braucht es ja eigentlich gar keine Konvention. Immer vor jeder Fahrt einfach den Zielhafen als Heimathafen eintragen, und die Sache ist geritzt.
Völlig Wirkungslos ist der Vertrag dadurch nicht. Zum einen gilt diese Klausel nur für Schiffe von Anrainerstaaten des Schwarzen Meeres, zum anderen bedeutet es das unter dieser Bedingung durchfahrende Schiffe immer erst in einen Heimathafen einfahren müssen, bevor sie irgendein anderes Ziel anlaufen. Was zum Beispiel direkte Feindfahrten verhindert.