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  • _TomB_

598 Beiträge seit 02.10.2024

Re: Die Montreux-Konvention verhindert die Rückkehr nicht unbedingt

ollid schrieb am 13.12.2024 01:43:

_TomB_ schrieb am 12.12.2024 23:37:

Und dann gibt es noch Responsibility of States for Internationally Wrongful Acts der UN
Art 41.2, welcher eine weitere Möglichkeit zum Aussetzen des Art 19 eröffnet.

Der "Responsibility of States for Internationally Wrongful Acts" der ILC der UN hat afaik keinerlei rechtliche Bindungswirkung. Sondern ist mehr eine Handlungsempfehlung. An welche sich die Staaten halten, oder auch nicht. Niemand kann deswegen verklagt werden. Das Papier ist nicht von der Türkei als bindendes Recht ratifiziert worden. Und die Türkei erkennt auch den Internationalen Gerichtshof nicht an.
Die Türkei hat ansonsten auch bisher keine eigenen Sanktionen gegen Russland erlassen und betreibt weiter fleißig Handel mit Russland.
Aber natürlich könnte die Türkei den Bosporus dicht machen, wenn sie wollte. Egal ob es letztlich vertragskonform wäre, oder nicht. Das wäre aber eine gewaltige Eskalation.
Was sie aktuell machen ist ein Eiertanz zwischen den verschiedenen wirtschaftlichen und politischen Interessen.
Die Schiffe, welche sie an der Durchfahrt gehindert hatten, waren für Russland unwichtig, und haben sich bisher nicht auf den Artikel 19 berufen. Von daher bleibt die Frage der praktischen Anwendung offen.

Jop, es ist nur eine Möglichkeit.
Und sonst stimme ich auch zu, es ist ein Eiertanz mit vielen Möglichkeiten und unübersichtlichen Folgen.

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