teutolith schrieb am 12.12.2024 23:35:
ollid schrieb am 12.12.2024 19:49:
2. Wieso sollte es zu einfach gedacht sein? Es gibt keinerlei Artikel oder internationale Regel welche die Änderung eines Heimathafens verbietet.
Und die Kriegsschiffe dürfen nunmal gemäß Artikel 19 des Vertrags ihren Heimathafen anlaufen.Na das ist ja günstig, dann braucht es ja eigentlich gar keine Konvention. Immer vor jeder Fahrt einfach den Zielhafen als Heimathafen eintragen, und die Sache ist geritzt.
Zwischenstaatliches Recht wird nicht mit Wortklauberei ausgelegt wie so oft bei Abmahnungen.
Da wird zwischen den Parteien verhandelt.
So eine spitzfindige Auslegung würde nicht akzeptiert.
Außer, der Spitzfindige ist so mächtig, dass sich niemand traut, einen Einwand vorzubringen, aber diesen Status hat nicht mal die UdSSR gehabt, nicht gegen einen NATO-Staat.