RalphIIIHarzIV schrieb am 27.11.2018 08:22:
... wenn ich Bankräuber bin, muß ich das dann als Tätigkeit beim Hartz-Amt angeben?
Ja.
Und wenn ich das verschweige, dann könnte ich ja einfach illegal Hartz-4 zusätzlich beziehen, wäre das nicht ungerecht?
Ja, dafür gehören Sie bestraft.
Für den Bankraub bekommen Sie 2 Jahre Bewährung, für das Erschleichen von Leistungen 5 Jahre ohne.