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  • KarierterHut

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Re: Frage an die Hartz IV Experten hier

RalphIIIHarzIV schrieb am 27.11.2018 08:22:

... wenn ich Bankräuber bin, muß ich das dann als Tätigkeit beim Hartz-Amt angeben?

Ja.

Und wenn ich das verschweige, dann könnte ich ja einfach illegal Hartz-4 zusätzlich beziehen, wäre das nicht ungerecht?

Ja, dafür gehören Sie bestraft.
Für den Bankraub bekommen Sie 2 Jahre Bewährung, für das Erschleichen von Leistungen 5 Jahre ohne.

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