Es tritt am 1.11. in Kraft, ab dem 1.8. kann man sich anmelden:
Bereits ab dem 01.08.2024 soll jedoch die Anmeldung der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen bei den Standesämtern möglich sein, sodass bereits zu diesem Zeitpunkt die dreimonatige Anmeldefrist zu laufen beginnt.