Oliver_0526 schrieb am 20.12.2024 12:24:
Okay, die gegnerische Landnahme (Ukraine besetzt Teile der RF) mag hier völkerrechtlich gedeckt sein. Russland sieht das vermutlich anders , nämlich als eine Aggression von außen, weil wohl gehäuft auch nicht-militärische Ziele und Zivilbevölkerung getroffen werden,
Ach ja, die Ukraine vergeudet ihre eh schon zu knappe Munition auf zivile Ziele ...
Welche Quellen berichten denn das?
und von der Vorgeschichte des Konflikts seit mindestens 2014 will ich hier gar nicht erst anfangen, das dürfte den Lesern hier hinlänglich bekannt sein.
Ist dir bekannt, daß es nach Angaben den OSZE auf beiden Seiten etwa gleich viele zivile Opfer gab und daß die meisten davon im Kreuzfeuer umkamen? Oder daß die Anzahl der zivilen Opfer von 2014 bis 2021 auf ca. ein Prozent gesunken ist? Oder daß etwa die Hälfte der 2021 gestorbenen Zivilisten durch Minen auf von "Separatisten" kontrolliertem Gebiet getötet wurden?
Es ist nicht immer alles nur schwarz-weiß.
Im Falle des russischen Einmarsches in die Ukraine handelt es sich allerdings um einen russischen Einmarsch in die Ukraine, der mindestens das Völkerrecht und das Budapester Memorandum bricht.
Der Punkt für das Argument mit dem 2.WK und der Besetzung Deutschlands durch die die damaligen Kriegsgegner geht aber auf jeden Fall an Dich :-)
Warum sollte das in diesem Fall nicht auch für den Aggressor Russland gelten?