Ole Klaas schrieb am 19.12.2024 12:01:
Selbst die deutschen Medien waren so ehrlich, dass es in dem Abkommen um einen allgemeinen gegenseitigen Angriffsschutz geht. Darüber hinaus sind nach russischer Definition, und die ist hier maßgeblich, neben der Krim auch die Oblaste Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja russisches Staatsgebiet.
So richtig maßgeblich kann die nicht sein, denn das russische Geheule wegen des Einsatzes westlicher Waffen in Kursk war ungleich lauter als beim Einsatz auf angeblich russischem Territorium.