Klimaziele sind auf Ebene von Staaten verhandelt und völkerrechtlich verbindlich vereinbart worden. Der jeweilige Staat muss den dort ansässigen Unternehmen Vorgaben machen, ganz offensichtlich ist nur das einklagbar.
Anwälten, die mit solch rechtsmissbräuchlichen Klagen die Gerichte blockieren, gehört die Zulassung entzogen.
Davon abgesehen ist es geradezu grotesk, ausgerechnet den Volumenhersteller zu verklagen, der als erster alles auf E-Mobilität gesetzt und zig Milliarden dafür investiert hat.
Dass VW auch nach 2030 noch Verbrenner anbieten wird ist Märkten wie Brasilien geschuldet, wo schon seit Jahrzehnten mit Bioethanol gefahren wird.