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  • Extrafein

mehr als 1000 Beiträge seit 06.12.2013

Re: Exekutive bittet sich selber

Das kommt davon wenn Juristen Artikel schreiben. Die gehen im Stillen immer davon aus, dass alle anderen die jeweiligen Gesetze kennen. So heißt es in Abs. 3 Art 69 GG

Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.

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