Das kommt davon wenn Juristen Artikel schreiben. Die gehen im Stillen immer davon aus, dass alle anderen die jeweiligen Gesetze kennen. So heißt es in Abs. 3 Art 69 GG
Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.