H.-W. Janßen schrieb am 22.11.2017 16:23:
[Eine Verfassung [...] stellt die Verfasstheit des Staates selbst, also seine staaliche Definition dar.
Das ist die einzige Aussage in Ihrem Posting, die einen gewissen Anteil an Tatsachen enthält. Der Rest entspricht zwar vermutlich Ihrem "Gefühl" oder Wunschdenken, aber ist zumindest Saatstheoretisch und Staats- bzw. Verfassungsrechtlich kaum haltbar.