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  • peterpan2

mehr als 1000 Beiträge seit 17.11.2010

Re: VERFASSUNG MIT FESTGESCHRIEBENEN BESATZUNGSSTATUT?

rebzilla schrieb am 23.11.2017 09:10:

Inwieweit die Siegermächte dank Kapitulation der Wehrmacht (Friedensverträge haben wir ja noch nicht) hier weiter hineinregieren dürfen (HLKO und Co.).

Welches Volk gibt sich eine Verfassung in der ihr BESATZUNGSSTATUT FESTGESCHRIEBEN STEHT? Art 120 GG.

Worauf bezieht sich Art.139 GG, wenn das Grundgesetz eine Verfassung ist, und somit die höchste Rechtsvorschrift abbildet?

In Art. 144 GG. steht in Bezug auf Art. 23 GG. aus welchen Bundesländern die Volksvertreter der BRD zu kommen haben. Nur finde ich in Art. 23 keine Auflistung der Bundesländer der BRD mehr (welche auch nach HLKO rechtswidrig zustandegekommen sind).

Es gab mal eine Zeit in diesem Lande, da wußte selbst der dümmste Hauptschüler, warum das Grundgesetz keine Verfassung ist. Diese Zeiten sind ja wohl vorbei.

Mit anderen Worten ...

... das Bildungsniveau ist diesbezüglich unterhalb dem Hauptschulniveau von einst.

@120: Da steht nur, dass die BRD die Lasten der Kriegsfolgen zu targen hat.
@138: Thema Rechtsnachfolge.
@144: Da wurde tatächlich unsauber gearbeitet, die Liste in Art23 wurde gestrichen um klar zu machen, dass keine weiteren Gebietsansprüche bestehen, daher hätteman 144 entsprechend ändern müssen.

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