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  • NT98b3

440 Beiträge seit 09.09.2015

Re: "Darf man keine Kritik mehr äussern"

Marius2 schrieb am 30. September 2015 04:37

> Flüchtlingswohnheime anzuzünden ist keine Kritik sondern eine
> Straftat.

Auf den ersten Blick ganz sicher.

Nur wenn die Regierung nicht vorsätzlich diverse nationale und
internationale Rechtsnormen und Verträge vorsätzlich brechen, beugen
oder ignorieren würde, gäbe es keinen Bedarf für Flüchtlingswohnheime
in aktuell erforderlicher Anzahl.

Insofern ist es halt durchaus problematisch wenn die Exekutive die
Befolgung von Vorschriften willkürlich aussetzt, da sich bei derart
fragiler Rechtssicherheit eben auch zügig individuell die Frage
stellt, inwieweit Gesetze noch bindend sind und ob der Staat
überhaupt noch in der Lage ist diese durchzusetzen.

Davon abgesehen erfüllt die Bundesrepublik inzwischen diverse
Kriterien eines "weak state" und ist als Folge des Regierungshandelns
in erheblichem Umfang nicht mehr in der Lage alle Grundsätze der
Staatlichkeit und damit letztlich die Grundrechte überhaupt zu
gewährleisten. Und dafür war mal 20 (4) gedacht...

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