tjp schrieb am 1. Oktober 2015 08:33
> Aus gutem Grund wird das nicht an die große Glocke gehängt.
> Die Stadt Duisburg hat mittlerweile über 600 Wohnungen beschlagnahmt.
> Der Link ist aus dem Frühjahr und die Zahlen entsprechend niedriger
> http://www.duisburg.de/guiapplications/newsdesk/publications/Stadt_Du
> isburg/102010100000471816.php
Was ist eigentlich so schlimm daran, wenn Wohnungen beschlagnahmt
werden, die leer stehen? Und ich bezweifle ganz stark, dass bewohnte
Wohnungen beschlagnahmt wurden. "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch
soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen." So steht es im GG
Art. 14 Abs. 2. Wenn jemand eine Wohnung leer stehen lässt, in einer
Stadt, die ganz offensichtlich an Wohnungsnot leidet, dann steht es
der Stadt durchaus zu, von diesem Artikel Gebrauch zu machen.
> Das Gesetz sieht die Beschlagnahmung nur als ultima ratio und
> verlangt das der Staat alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hat.
Es sind alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft worden.
> Die Frage ist, liegt eine Notlage noch vor, wenn der Staat die
> Möglichkeit hat, alle Asylbewerber abzuweisen? Meiner Auffassung nach
> ist das eindeutig nicht der Fall.
Du machst es dir zu einfach. Der Staat hat nicht die Möglichkeit,
einfach alle Asylbewerber abzuweisen, zumal du hier Dinge vermischst,
die nichts miteinander zu tun haben. Kriegsflüchtlinge sind keine
Asylbewerber nach Art. 16a GG sondern Schutz suchende nach der Genfer
Flüchtlingskonvention.
> Du hast keinerlei Argument vorgebracht, was gegen meine Argumentation
> spricht. Deutschland darf auch Asylverfahren durchführen, wenn die
> Asylbewerber keinen Rechtsanspruch darauf haben.
In dem Moment, in dem Deutschland das Asylverfahren - besser: Das
Verfahren eines Schutzsuchenden - prüft, übernimmt es die Pflichten
eines zuständigen Mitgliedstaats. In dem Moment erwächst auch der
Rechtsanspruch, weil Deutschland diesen mit übernimmt.
Auch wenn ich kein Jurist bin, habe ich in einem anderen Bereich
lange genug mit Europarecht zu tun gehabt. Du machst es dir viel,
viel, viel zu einfach.
> Der Punkt ist Deutschland muß dies nicht tun - es kann. Somit kann
> ohne jede Prüfung sofort abgeschoben werden!
Es ist müßig, darüber zu diskutieren, ehrlich. Du versteifst dich auf
eine Komplettverweigerung, die zwar vielleicht theoretisch möglich
ist, jedoch völlig unpraktikabel. Denn der Flüchtling wird
zurückkommen, wenn jedes europäische Land ihn ausweist. Wo soll er
denn auch hin?
> Da wäre ich mir nicht sicher, weil es bisher noch keinen
> Gerichtsprozeß gegeben hat. Die Städte haben sehen sich in einer
> Notlage, so daß sie einfach Fakten schaffen.
Jetzt mal Tacheles: Was sollen die Städte deiner Meinung nach tun?
> Aus gutem Grund wird das nicht an die große Glocke gehängt.
> Die Stadt Duisburg hat mittlerweile über 600 Wohnungen beschlagnahmt.
> Der Link ist aus dem Frühjahr und die Zahlen entsprechend niedriger
> http://www.duisburg.de/guiapplications/newsdesk/publications/Stadt_Du
> isburg/102010100000471816.php
Was ist eigentlich so schlimm daran, wenn Wohnungen beschlagnahmt
werden, die leer stehen? Und ich bezweifle ganz stark, dass bewohnte
Wohnungen beschlagnahmt wurden. "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch
soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen." So steht es im GG
Art. 14 Abs. 2. Wenn jemand eine Wohnung leer stehen lässt, in einer
Stadt, die ganz offensichtlich an Wohnungsnot leidet, dann steht es
der Stadt durchaus zu, von diesem Artikel Gebrauch zu machen.
> Das Gesetz sieht die Beschlagnahmung nur als ultima ratio und
> verlangt das der Staat alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hat.
Es sind alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft worden.
> Die Frage ist, liegt eine Notlage noch vor, wenn der Staat die
> Möglichkeit hat, alle Asylbewerber abzuweisen? Meiner Auffassung nach
> ist das eindeutig nicht der Fall.
Du machst es dir zu einfach. Der Staat hat nicht die Möglichkeit,
einfach alle Asylbewerber abzuweisen, zumal du hier Dinge vermischst,
die nichts miteinander zu tun haben. Kriegsflüchtlinge sind keine
Asylbewerber nach Art. 16a GG sondern Schutz suchende nach der Genfer
Flüchtlingskonvention.
> Du hast keinerlei Argument vorgebracht, was gegen meine Argumentation
> spricht. Deutschland darf auch Asylverfahren durchführen, wenn die
> Asylbewerber keinen Rechtsanspruch darauf haben.
In dem Moment, in dem Deutschland das Asylverfahren - besser: Das
Verfahren eines Schutzsuchenden - prüft, übernimmt es die Pflichten
eines zuständigen Mitgliedstaats. In dem Moment erwächst auch der
Rechtsanspruch, weil Deutschland diesen mit übernimmt.
Auch wenn ich kein Jurist bin, habe ich in einem anderen Bereich
lange genug mit Europarecht zu tun gehabt. Du machst es dir viel,
viel, viel zu einfach.
> Der Punkt ist Deutschland muß dies nicht tun - es kann. Somit kann
> ohne jede Prüfung sofort abgeschoben werden!
Es ist müßig, darüber zu diskutieren, ehrlich. Du versteifst dich auf
eine Komplettverweigerung, die zwar vielleicht theoretisch möglich
ist, jedoch völlig unpraktikabel. Denn der Flüchtling wird
zurückkommen, wenn jedes europäische Land ihn ausweist. Wo soll er
denn auch hin?
> Da wäre ich mir nicht sicher, weil es bisher noch keinen
> Gerichtsprozeß gegeben hat. Die Städte haben sehen sich in einer
> Notlage, so daß sie einfach Fakten schaffen.
Jetzt mal Tacheles: Was sollen die Städte deiner Meinung nach tun?