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Re: "Darf man keine Kritik mehr äussern"

Semsemnamm schrieb am 2. Oktober 2015 10:25

> Dem andere Grundrechte entgegenstehen, in dem Fall u.a. das stärkste
> Grundrecht überhaupt, die Menschenwürde.

Es gibt keinerlei Wertigkeit der Grundrechte untereinander, d.h. es
gibt somit auch kein stärkstes Grundrecht.

Es gibt im neuen Spiegel mit Prof. Papier (Ex BVerfG Präsident) ein
Interview zu diesem Thema, und er hat eine eindeutige Meinung, daß
momentan die Beschlagnahmung noch nicht gerechtfertigt sei.

> Jetzt vermischst du aber Dinge. Wir waren gerade bei
> Beschlagnahmungen. Jetzt geht es auf einmal um Wohnungskündigungen,
> bei denen die Stadt der Eigentümer ist. Klar ist das für die
> Betroffenen nicht schön. Aber mal ernsthaft: Was sollen denn die
> Kommunen deiner Meinung nach tun?

Ganz eindeutig nicht deutsche Bürger entmieten, weil man meint
Flüchtlinge seien mehr wert. Können sie die Flüchtlinge nicht mehr
unterbringen, müssen sie über die Länder und den Bund anders verteilt
werden. In Ostdeutschland stehen massenweise alte Plattenbauten leer
und hier meint man Bürger aus den Wohnungen werfen zu müssen. Wo
sollen denn die Bürger hin? In so kurzer Zeit findet sich doch in
Nähe keine neue bezahlbare Wohnung und somit droht der
Arbeitsplatzverlust und/oder die Obdachlosigkeit. Wie sehr verachtet
man die eigenen Bürger in den Verwaltungen, daß man so etwas
überhaupt in Erwägung zieht?

Dazu muß man als Flüchtling einige Unangenehmlichkeiten akzeptieren.
Solange so viele Menschen hierher kommen und die Anträge formal nicht
entschieden sind, solange müssen sie sich mit Notunterkünften
zufrieden geben. Auch nach der Anerkennung kann man nicht damit
rechnen, daß auf die Schnelle Wohnungen zur Verfügung stehen.

> Ich sprach davon, dass der Staat nicht einfach alle Asylbewerber
> abweisen kann, wie du dir das vorstellst. Die Zusätze im GG-Artikel
> regeln, unter welchen Umständen der Staat abweisen kann. Diese gelten
> aber nicht für alle Asylbewerber.

Die Regel ist eindeutig, wer aus einem EU/EWR-Staat einreist kann
abgewiesen werden, das ist momentan für faktisch alle Antragssteller
erfüllt. Nur wer aus einem Nicht-EU/EWR-Staat einreist hat ein
Anrecht auf ein Asylverfahren. Damit ist das Thema eindeutig geregelt
und steht genau so im GG Artikel, und genauso war das auch einmal
Gedacht. Ich weiß nicht weshalb es so schwer ist den Geist des Dublin
Abkommens zu akzeptieren. Man kann ja anderer Meinung sein, aber die
Realitäten sollte man anerkennen. Momentan fehlt der politische Wille
das Dublin Abkommen in Deutschland durchzusetzen, das wird sich den
Winter über ändern. DANN wird man ohne Prüfung abweisen.

> Abgesehen davon reden wir über Flüchtlinge. Flüchtlinge sind keine
> Asylbewerber.

Wir reden laut BAMF in der Masse über Armutsmigranten! Und
Flüchtlinge kommen bei uns keine mehr an, da sie durch zig sichere
Drittstaaten gereist sind, in denen sie nicht mehr bedroht wurden.
D.h. es handelt sich ebenfalls um reine Armutsmigranten.

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