marasek schrieb am 30. September 2015 13:55
> Ich bin geneigt, Merkel Recht zu geben, das Grundrechte keine
> Obergrenze haben. Da gibt es für mich in der Tat wenig
> Verhandlungsspielraum, ansonsten begibt man sich auf dünnes Eis, bei
> dem nachher Sachen wie "Supergrundrecht Sicherheit" rauskommen.
Zunächst einmal ist die Frage ob es ein Grundrecht gibt in ein
anderes Land zu migrieren.
Ich sage das noch einmal:
> http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylrecht/asylrecht-node.html
Das grundgesetzliche Asylrecht behandelt die jetzt eintreffenden
Flüchtlinge _nicht_!
> Politisch ist eine Verfolgung dann, wenn sie dem _Einzelnen_ in Anknüpfung
> an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder
> an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt
> Rechtsverletzungen zufügt, ...
Natürlich haben Menschen ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und
Frieden. Aber dieses Recht müssen sie zunächst einmal in ihrem Land
einfordern und wir müssen ihnen dabei helfen indem wir mindestens
Aggressionen unterlassen die dort zu Krieg führen. (Gruß in die USA
zu diesem Thema).
Dass heißt aber nicht dass wir als Land jetzt jedes Unrecht der Welt,
so schwer dies auch wiegt, ausgleichen müssen indem wir hier jedem
Zuflucht gewähren.
Ich springe auch nicht auf die viel befahrende Straße um einen
Menschen zu retten, wenn ich dabei selbst unter die Räder komme. Ich
sichere mich erst einmal ab und schaue dann was ich bei angemessener
Gefährdung meiner selbst tun kann.
> Ich bin geneigt, Merkel Recht zu geben, das Grundrechte keine
> Obergrenze haben. Da gibt es für mich in der Tat wenig
> Verhandlungsspielraum, ansonsten begibt man sich auf dünnes Eis, bei
> dem nachher Sachen wie "Supergrundrecht Sicherheit" rauskommen.
Zunächst einmal ist die Frage ob es ein Grundrecht gibt in ein
anderes Land zu migrieren.
Ich sage das noch einmal:
> http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylrecht/asylrecht-node.html
Das grundgesetzliche Asylrecht behandelt die jetzt eintreffenden
Flüchtlinge _nicht_!
> Politisch ist eine Verfolgung dann, wenn sie dem _Einzelnen_ in Anknüpfung
> an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder
> an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt
> Rechtsverletzungen zufügt, ...
Natürlich haben Menschen ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und
Frieden. Aber dieses Recht müssen sie zunächst einmal in ihrem Land
einfordern und wir müssen ihnen dabei helfen indem wir mindestens
Aggressionen unterlassen die dort zu Krieg führen. (Gruß in die USA
zu diesem Thema).
Dass heißt aber nicht dass wir als Land jetzt jedes Unrecht der Welt,
so schwer dies auch wiegt, ausgleichen müssen indem wir hier jedem
Zuflucht gewähren.
Ich springe auch nicht auf die viel befahrende Straße um einen
Menschen zu retten, wenn ich dabei selbst unter die Räder komme. Ich
sichere mich erst einmal ab und schaue dann was ich bei angemessener
Gefährdung meiner selbst tun kann.