notvalid schrieb am 30. September 2015 14:12
> Zunächst einmal ist die Frage ob es ein Grundrecht gibt in ein
> anderes Land zu migrieren.
>
> Ich sage das noch einmal:
> > http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylrecht/asylrecht-node.html
> Das grundgesetzliche Asylrecht behandelt die jetzt eintreffenden
> Flüchtlinge _nicht_!
> > Politisch ist eine Verfolgung dann, wenn sie dem _Einzelnen_ in Anknüpfung
> > an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder
> > an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt
> > Rechtsverletzungen zufügt, ...
Es gibt ein Grundrecht auf Asyl, das im GG verankert ist. Inwiefern
das Grundrecht zutreffend ist, haben das BAMF und ggf. Gerichte zu
entscheiden.
Auf viele Flüchtlinge dürfte das durchaus zutreffen, denn wenn Dir
der IS droht, den Kopf abzuschneiden, passt es doch.
> Natürlich haben Menschen ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und
> Frieden. Aber dieses Recht müssen sie zunächst einmal in ihrem Land
> einfordern und wir müssen ihnen dabei helfen indem wir mindestens
> Aggressionen unterlassen die dort zu Krieg führen. (Gruß in die USA
> zu diesem Thema).
Da gebe ich Dir recht - wir kassieren gerade die Konsequenzen für
unsere Politik. Amüsant: wenn Russland, China und Iran das lösen,
dann ist das der Treppenwitz unserer Geschichte.
> Dass heißt aber nicht dass wir als Land jetzt jedes Unrecht der Welt,
> so schwer dies auch wiegt, ausgleichen müssen indem wir hier jedem
> Zuflucht gewähren.
>
> Ich springe auch nicht auf die viel befahrende Straße um einen
> Menschen zu retten, wenn ich dabei selbst unter die Räder komme. Ich
> sichere mich erst einmal ab und schaue dann was ich bei angemessener
> Gefährdung meiner selbst tun kann.
Da gebe ich Dir recht, zumal man nur helfen kann, wenn man noch da
ist...
> Zunächst einmal ist die Frage ob es ein Grundrecht gibt in ein
> anderes Land zu migrieren.
>
> Ich sage das noch einmal:
> > http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylrecht/asylrecht-node.html
> Das grundgesetzliche Asylrecht behandelt die jetzt eintreffenden
> Flüchtlinge _nicht_!
> > Politisch ist eine Verfolgung dann, wenn sie dem _Einzelnen_ in Anknüpfung
> > an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder
> > an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt
> > Rechtsverletzungen zufügt, ...
Es gibt ein Grundrecht auf Asyl, das im GG verankert ist. Inwiefern
das Grundrecht zutreffend ist, haben das BAMF und ggf. Gerichte zu
entscheiden.
Auf viele Flüchtlinge dürfte das durchaus zutreffen, denn wenn Dir
der IS droht, den Kopf abzuschneiden, passt es doch.
> Natürlich haben Menschen ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und
> Frieden. Aber dieses Recht müssen sie zunächst einmal in ihrem Land
> einfordern und wir müssen ihnen dabei helfen indem wir mindestens
> Aggressionen unterlassen die dort zu Krieg führen. (Gruß in die USA
> zu diesem Thema).
Da gebe ich Dir recht - wir kassieren gerade die Konsequenzen für
unsere Politik. Amüsant: wenn Russland, China und Iran das lösen,
dann ist das der Treppenwitz unserer Geschichte.
> Dass heißt aber nicht dass wir als Land jetzt jedes Unrecht der Welt,
> so schwer dies auch wiegt, ausgleichen müssen indem wir hier jedem
> Zuflucht gewähren.
>
> Ich springe auch nicht auf die viel befahrende Straße um einen
> Menschen zu retten, wenn ich dabei selbst unter die Räder komme. Ich
> sichere mich erst einmal ab und schaue dann was ich bei angemessener
> Gefährdung meiner selbst tun kann.
Da gebe ich Dir recht, zumal man nur helfen kann, wenn man noch da
ist...