Semsemnamm schrieb am 30. September 2015 16:31
> tjp schrieb am 30. September 2015 08:18
> Welches Recht genau wird denn gebrochen?
Es sind schon wiederholt private Gebäude beschlagnahmt worden. Dazu
fehlt aber die Rechtsgrundlage, weil es keine echte Notsituation ist,
sondern von der Bundesregierung diese erst herbeigeführt wurde. D.h.
wenn man trotz der Möglichkeit die Betreffenden abzuweisen sie
trotzdem aufnimmt, dann kann man eben nicht mehr private
Liegenschaften ohne Mietvertrag in Anspruch nehmen. Entweder verteilt
die Bundesregierung die Migranten in Deutschland um, so daß keine
Beschlagnahmungen mehr notwendig sind, oder sie muß sie abweisen,
weil es eben KEINEN Rechtsanspruch auf ein Asylverfahren gibt.
Ferner lassen sich dank Dublin alle abgelehnten Bewerber relativ
einfach abschieben, denn man muß sie nicht in ihre Heimatländer
abschieben, sondern nur in das EU Land aus dem sie eingereist sind.
Wird aber nicht gemacht und somit entstehen zusätzliche Kosten, die
den Steuerzahler belasten. Auch dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
> suggeriert wird. Wie viele Beschlagnahmen hat es denn gegeben?
Es ist unerheblich wie viele Gebäude beschlagnahmt wurden. Es geht um
die Grundsatzentscheidung ohne Rechtsgrundlage dies zu tun, denn man
kann eben sich nicht auf eine Notsituation berufen. Trotzdem macht
man munter weiter und wird wohl auch noch Migranten in Privatwohnung
einquartieren, wenn im Winter der Platz in Notunterkünften aller Art
nicht mehr ausreicht.
> tjp schrieb am 30. September 2015 08:18
> Welches Recht genau wird denn gebrochen?
Es sind schon wiederholt private Gebäude beschlagnahmt worden. Dazu
fehlt aber die Rechtsgrundlage, weil es keine echte Notsituation ist,
sondern von der Bundesregierung diese erst herbeigeführt wurde. D.h.
wenn man trotz der Möglichkeit die Betreffenden abzuweisen sie
trotzdem aufnimmt, dann kann man eben nicht mehr private
Liegenschaften ohne Mietvertrag in Anspruch nehmen. Entweder verteilt
die Bundesregierung die Migranten in Deutschland um, so daß keine
Beschlagnahmungen mehr notwendig sind, oder sie muß sie abweisen,
weil es eben KEINEN Rechtsanspruch auf ein Asylverfahren gibt.
Ferner lassen sich dank Dublin alle abgelehnten Bewerber relativ
einfach abschieben, denn man muß sie nicht in ihre Heimatländer
abschieben, sondern nur in das EU Land aus dem sie eingereist sind.
Wird aber nicht gemacht und somit entstehen zusätzliche Kosten, die
den Steuerzahler belasten. Auch dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
> suggeriert wird. Wie viele Beschlagnahmen hat es denn gegeben?
Es ist unerheblich wie viele Gebäude beschlagnahmt wurden. Es geht um
die Grundsatzentscheidung ohne Rechtsgrundlage dies zu tun, denn man
kann eben sich nicht auf eine Notsituation berufen. Trotzdem macht
man munter weiter und wird wohl auch noch Migranten in Privatwohnung
einquartieren, wenn im Winter der Platz in Notunterkünften aller Art
nicht mehr ausreicht.