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  • Semsemnamm

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Re: "Darf man keine Kritik mehr äussern"

tjp schrieb am 1. Oktober 2015 15:49

> 1)
> Es bleibt ein starker Eingriff in die Grundrechte des Besitzers.

Dem andere Grundrechte entgegenstehen, in dem Fall u.a. das stärkste
Grundrecht überhaupt, die Menschenwürde. Manchmal müssen Grundrechte
gegeneinander abgewogen werden, und die Beschlagnahme ist immerhin
auch das letzte Mittel.

> 2)
> Volkswirtschaftlich sind leere Wohnungen sehr wichtig, weil sie den
> Mietzins regulieren. Gibt es keine leeren Wohnungen mehr ziehen die
> Mieten drastisch an. Ähnlich verheerend sind die nicht marktkonformen
> Mieten, die die Städte/Landkreise für die Anmietung bezahlen. Hier
> werden viele Geringverdiener hinten runterfallen und sie werden sich
> Wohnungen in den Städten nicht mehr leisten können. Wo sollen diese
> Bürger wohnen?

Mag sein. Spielt aber in Notsituationen erstmal eine untergeordnete
Rolle. Abgesehen davon dienen viele leerstehende Immobilien ohnehin
nur als Spekulationsobjekte.

> Es sind in mehreren Kommunen Wohnungen gekündigt worden, um darin
> Migranten unterbringen zu können. Die Begründung war jedesmal
> "Eigenbedarf". Das Kunststück mit dieser Begründung als nicht
> natürliche Person zu kündigen bekommen auch nur Kommunen hin.

Jetzt vermischst du aber Dinge. Wir waren gerade bei
Beschlagnahmungen. Jetzt geht es auf einmal um Wohnungskündigungen,
bei denen die Stadt der Eigentümer ist. Klar ist das für die
Betroffenen nicht schön. Aber mal ernsthaft: Was sollen denn die
Kommunen deiner Meinung nach tun?

> > Du machst es dir zu einfach. Der Staat hat nicht die Möglichkeit,
> > einfach alle Asylbewerber abzuweisen,

> Na, was soll dann der Zusatz im Artikel 16 des GG? Überflüssig? Wohl
> kaum

Ich sprach davon, dass der Staat nicht einfach alle Asylbewerber
abweisen kann, wie du dir das vorstellst. Die Zusätze im GG-Artikel
regeln, unter welchen Umständen der Staat abweisen kann. Diese gelten
aber nicht für alle Asylbewerber.

Abgesehen davon reden wir über Flüchtlinge. Flüchtlinge sind keine
Asylbewerber.

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