Marius2 schrieb am 30. September 2015 12:55
> der redukalist schrieb am 30. September 2015 12:45
>
> > Wollen wir jetzt um die Wette das Grundgesetz zitieren und
> > diskutieren wer es alles verletzt hat?
> Niemand. Das Grundgesetz ist ein Normenkatalog und als
> solcher die Grundlage der Gesetzgebung, jedoch kein ein-
> klagbares Recht.
>
Echt? Gilt das auch für Artikel 16a
https://de.wikipedia.org/wiki/Asylrecht_%28Deutschland%29
Wenn ja, worauf beruhen dann Klagen gegen eine Ablehnung des
Asylantrags?
> der redukalist schrieb am 30. September 2015 12:45
>
> > Wollen wir jetzt um die Wette das Grundgesetz zitieren und
> > diskutieren wer es alles verletzt hat?
> Niemand. Das Grundgesetz ist ein Normenkatalog und als
> solcher die Grundlage der Gesetzgebung, jedoch kein ein-
> klagbares Recht.
>
Echt? Gilt das auch für Artikel 16a
https://de.wikipedia.org/wiki/Asylrecht_%28Deutschland%29
Wenn ja, worauf beruhen dann Klagen gegen eine Ablehnung des
Asylantrags?