Hochrheinpirat schrieb am 30. September 2015 12:27
> So lange kein Urteilsspruch da ist, ist es eine Vorverurteilung.
> Solche zum ungeklärten Zeitpunkt als "rechts" einzuordnen, ist
> journalistisch verwerflich und gezielte Manipulation!
Ich habe mal auf die im Artikel verlinkte Liste geklickt:
http://www.taz.de/Liste-der-Brandanschlaege-auf-Unterkuenfte/!5235937
/
In den 60 Fällen wird als Täter 52x "Unbekannt" genannt, in 4 Fällen
gibt es konkrete Verdächtigungen, 2 Geständnisse (3.6., Hoyerswerda,
9.2., Escheburg) und eine Verurteilung (9.2., Escheburg). Es gibt
eine Vermutung auf rechtsextremes Umfeld (16.5., Zossen).
> So lange kein Urteilsspruch da ist, ist es eine Vorverurteilung.
> Solche zum ungeklärten Zeitpunkt als "rechts" einzuordnen, ist
> journalistisch verwerflich und gezielte Manipulation!
Ich habe mal auf die im Artikel verlinkte Liste geklickt:
http://www.taz.de/Liste-der-Brandanschlaege-auf-Unterkuenfte/!5235937
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In den 60 Fällen wird als Täter 52x "Unbekannt" genannt, in 4 Fällen
gibt es konkrete Verdächtigungen, 2 Geständnisse (3.6., Hoyerswerda,
9.2., Escheburg) und eine Verurteilung (9.2., Escheburg). Es gibt
eine Vermutung auf rechtsextremes Umfeld (16.5., Zossen).