Es wurde zwar bereits von einem anderen User gepostet, scheint aber
untergegangen zu sein, daher hier noch einmal in aller Deutlichkeit:
Zitat:
> Das Asylrecht schützt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht vor den
> allgemeinen Nachteilen, die Bürger eines Staates aufgrund der in ihrem Heimatland
> herrschenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse zu ertragen
> haben. Nicht ausreichend sind daher Krieg, Bürgerkrieg, Revolution, Hungersnöte,
> Naturkatastrophen oder wirtschaftliche Nöte, um einen Asyltatbestand zu begründen.
> Keine Asylbewerber sind außerdem Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, für die
> besondere Regelungen des Ausländerrechts gelten.
/Ende
Man sollte also die Begriffe Asylbewerber und Flüchtlinge / illegale
Migranten nicht miteinander verwechseln.
Soweit es die Gesetze der Bundesrepublik betrifft, haben
Kriegsflüchtlinge NICHT das Recht auf Asyl.
Gewiß muß man ihnen helfen, das gebietet die Menschlichkeit.
Aber Asyl ist ihnen nicht zu gewähren, ebensowenig wie eine
dauerhafte Duldung ihres Aufenthalts in Deutschland. Auch ist es
nicht zwingend, diese Kriegsflüchtlinge in unbegrenzter Zahl
aufzunehmen. Die Flüchtlingskonvention ist da eindeutig!
Wer aus "wirtschaftlicher Not" sein Heimatland verläßt, hat ebenfalls
KEINEN Anspruch auf Asyl in Deutschland.
Schon gar nicht gilt er im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention als
Flüchtling!
Gesetzlich ist das also alles geregelt.
Man müßte diese Gesetze nur durchsetzen.
Zitat:
"Nicht ausreichend sind daher Krieg, Bürgerkrieg, Revolution,
Hungersnöte,
Naturkatastrophen oder wirtschaftliche Nöte, um einen Asyltatbestand
zu begründen."
(Zitat Ende)
Folglich dürfen sich die Kriegsflüchtlinge aus Syrien, Afghanistan
und dem Irak nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, eine
dauerhafte Aufnahme ist gesetzwidrig.
Folglich dürfen sich Menschen, die ihr Heimatland aus
wirtschaftlicher Not verlassen (Pakistan, Bangladesh usw.), überhaupt
nicht in Deutschland aufhalten.
Das wird einigen hier ganz sicher nicht gefallen, aber es sind nun
mal geltende Gesetze, die durch höchstrichterliche Rechtssprechung
endgültig ausgelegt sind.
Wer daran etwas ändern will, kann ja entsprechende Parteien wählen
und diese Gesetze wieder abschaffen.
Vorerst aber hat man sich in einem Rechtsstaat an geltende Gesetze zu
halten.
Ich halte es für verfehlt, diejenigen als "Nazis" und als "braunen
Mob" zu bezeichnen, die eine Einhaltung geltender Gesetze fordern.
untergegangen zu sein, daher hier noch einmal in aller Deutlichkeit:
Zitat:
> Das Asylrecht schützt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht vor den
> allgemeinen Nachteilen, die Bürger eines Staates aufgrund der in ihrem Heimatland
> herrschenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse zu ertragen
> haben. Nicht ausreichend sind daher Krieg, Bürgerkrieg, Revolution, Hungersnöte,
> Naturkatastrophen oder wirtschaftliche Nöte, um einen Asyltatbestand zu begründen.
> Keine Asylbewerber sind außerdem Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, für die
> besondere Regelungen des Ausländerrechts gelten.
/Ende
Man sollte also die Begriffe Asylbewerber und Flüchtlinge / illegale
Migranten nicht miteinander verwechseln.
Soweit es die Gesetze der Bundesrepublik betrifft, haben
Kriegsflüchtlinge NICHT das Recht auf Asyl.
Gewiß muß man ihnen helfen, das gebietet die Menschlichkeit.
Aber Asyl ist ihnen nicht zu gewähren, ebensowenig wie eine
dauerhafte Duldung ihres Aufenthalts in Deutschland. Auch ist es
nicht zwingend, diese Kriegsflüchtlinge in unbegrenzter Zahl
aufzunehmen. Die Flüchtlingskonvention ist da eindeutig!
Wer aus "wirtschaftlicher Not" sein Heimatland verläßt, hat ebenfalls
KEINEN Anspruch auf Asyl in Deutschland.
Schon gar nicht gilt er im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention als
Flüchtling!
Gesetzlich ist das also alles geregelt.
Man müßte diese Gesetze nur durchsetzen.
Zitat:
"Nicht ausreichend sind daher Krieg, Bürgerkrieg, Revolution,
Hungersnöte,
Naturkatastrophen oder wirtschaftliche Nöte, um einen Asyltatbestand
zu begründen."
(Zitat Ende)
Folglich dürfen sich die Kriegsflüchtlinge aus Syrien, Afghanistan
und dem Irak nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, eine
dauerhafte Aufnahme ist gesetzwidrig.
Folglich dürfen sich Menschen, die ihr Heimatland aus
wirtschaftlicher Not verlassen (Pakistan, Bangladesh usw.), überhaupt
nicht in Deutschland aufhalten.
Das wird einigen hier ganz sicher nicht gefallen, aber es sind nun
mal geltende Gesetze, die durch höchstrichterliche Rechtssprechung
endgültig ausgelegt sind.
Wer daran etwas ändern will, kann ja entsprechende Parteien wählen
und diese Gesetze wieder abschaffen.
Vorerst aber hat man sich in einem Rechtsstaat an geltende Gesetze zu
halten.
Ich halte es für verfehlt, diejenigen als "Nazis" und als "braunen
Mob" zu bezeichnen, die eine Einhaltung geltender Gesetze fordern.