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  • shinji-akari

mehr als 1000 Beiträge seit 02.10.2003

Re: Die Hamas kann sich ergeben und die Kriegshandlungen einstellen

werner2k schrieb am 10.10.2023 15:10:

Zum einen ist Österreich seit 1945 nicht mehr unter der Knute der Irren in Berlin, zum andern beschreibe ich Tatsachen ohne diese zu bewerten.
Ihre impliziten Drohungen gegenüber einem Forumsmitglied, das sich einer realistische Weltsicht befleisigt sind daher völlig irrelevant.

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/321a

§ 321a StGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit

(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung

1.

eine Person tötet (§ 75) oder

2.

in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu vernichten, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Vernichtung ganz oder teilweise herbeizuführen,

ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

(3) Wer im Rahmen eines in Abs.1 bezeichneten Angriffs
2.

die Bevölkerung unter Verstoß gegen das Völkerrecht aus dem Gebiet, in dem sie sich rechtmäßig aufhält, vertreibt oder zwangsweise in ein anderes Gebiet überführt,

ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat die Tat den Tod einer Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.

(4) Wer im Rahmen eines in Abs. 1 bezeichneten Angriffs

3.

eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach dem Völkerrecht als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschränkt,

ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, hat die Tat den Tod einer Person zur Folge oder wird sie in der Absicht begangen, ein institutionalisiertes Regime der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer rassischen Gruppe durch eine andere aufrechtzuerhalten, mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_neue_medien/internet_und_handy___sicher_durch_die_digitale_welt/3/3/Seite.1720220.html

Verhetzung
Ein angriffiges Posting kann unter gewissen Voraussetzungen den Tatbestand der Verhetzung erfüllen und daher strafbar sein. Der Straftatbestand wurde mit 1. Jänner 2016 ausgebaut, unter anderem um Computerkriminalität wirksamer bekämpfen zu können.

Es gibt verschiedene Arten eine Verhetzung zu begehen:

Eine Verhetzung begeht, wer

vor vielen Menschen (ab circa 30 Personen),
zur Gewalt oder zu Hass gegen Personen aufruft bzw. anstachelt, und zwar
wegen deren
Rasse,
Hautfarbe,
Sprache,
Religion oder Weltanschauung,
Staatsangehörigkeit,
Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft,
ihres Geschlechts,
einer körperlichen oder geistigen Behinderung,
ihres Alters oder
ihrer sexuellen Ausrichtung.
Eine Verhetzung begeht auch, wer eine der oben genannten Personengruppen so beschimpft, dass

diese Gruppe in der öffentlichen Meinung verächtlich gemacht werden könnte oder herabgesetzt wird und
damit die Menschenwürde dieser Personen verletzen will.
Auch beim

öffentlichen Leugnen,
der öffentlichen Billigung,
der öffentlichen gröblichen Verharmlosung oder Rechtfertigung
von gerichtlich festgestelltem Völkermord oder Kriegsverbrechen handelt es sich um Verhetzung, wenn es gegen eine der oben genannten Gruppen (Religion, Herkunft, Hautfarbe etc.) oder gegen eine Person wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer der oben genannten Personengruppen erfolgt.

Wer verhetzendes Material gutheißt bzw. rechtfertigt und es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich macht, begeht ebenfalls eine Verhetzung! Das bedeutet, dass auch das Teilen von verhetzenden Beiträgen in sozialen Medien strafbar sein kann. Es macht rechtlich keinen Unterschied, ob eine Verhetzung in der realen Welt oder im Internet, z.B. in einem Online-Forum, begangen wird. Trotzdem ist nicht jedes rassistische Posting automatisch strafbar.

Ein Glück bist du Österreicher.

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